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Urlaub

Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden und muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden!

Grundsätzlich gelten folgende Urlaubsregelungen:

  • Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (nicht das Beschäftigungsjahr).
  • Urlaubsanspruch besteht für Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres
    • noch nicht 16 Jahre alt sind von mindestens 30 Arbeitstage
    • noch nicht 17 Jahre alt sind von mindestens 27 Arbeitstage
    • noch nicht 18 Jahre alt sind von mindestens 25 Arbeitstage
    • über 18 Jahre alt sind von mindestens 24 Arbeitstage.
  • Der Landesinnungsverband empfiehlt bei volljährigen Auszubildenden mindestens 25 Arbeitstage Urlaub.

Tabelle für die Zwölftelung des Urlaubs: